Geklärt, wer fährt
Tipps für Fahrer

Das sagt
das Gesetz

0,0 Promille
für Fahranfänger!

Das sagt das Gesetz

Seit dem 1. August 2007 gilt auf deutschen Straßen für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren die 0,0-Promille-Grenze.

Wer sich nicht daran hält, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen: Nicht nur, dass bei einer Kontrolle der Führerschein schnell weg sein kann, du musst auch noch bis zu 2.000 Euro Strafe abdrücken.

Warum gelten so strengen Regeln für Fahranfänger? Weil unroutinierte Fahrer auch schon bei geringen Mengen Alkohol zu einem echten Risiko im Straßenverkehr werden.

Ein Drink geht schon?

Das ist Quatsch: Auch unterhalb der 0,5 Promille-Grenze ist Alkohol am Steuer gefährlich! Schließlich ist längst erwiesen, dass dieser Wert zu Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern führen kann – insbesondere bei jungen Menschen.

Deshalb beginnt schon ab 0,3 Promille die so genannte „relative Fahruntüchtigkeit“. Wer mit diesem Wert der Polizei durch unsichere Fahrweise, Fahrfehler oder durch einen Unfall auffällt, kann vor Gericht als „fahruntüchtig“ eingestuft werden.

Der genaue Gesetzeswortlaut

§ 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen:

  1. Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
  2. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
  3. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Quelle: Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz schränkt den Alkoholkonsum von Jugendlichen ein, damit diese in der Öffentlichkeit geschützt werden:

unter 16 Jahren: Abgabe und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken verboten

ab 16 Jahren: Abgabe und Verzehr von Bier, Sekt und Wein erlaubt

ab 18 Jahren: Abgabe und Verzehr von Spirituosen sowie von allen anderen alkoholhaltigen Getränken erlaubt

Das sagt das Gesetz

Alkohol am Steuer: Konsequenzen im Überblick

Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze

  • Bußgeld von bis zu 2.000 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, gegebenenfalls Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit.

Ab 0,3 Promille

  • Nicht strafbar, sofern keine Anzeichen für eine Fahrunsicherheit vorliegen bzw. sofern es nicht zu einem Unfall kommt.
  • Strafbar, sofern die Fahrsicherheit beeinträchtigt ist oder ein Unfall verursacht wird: bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug.

Ab 0,5 Promille

  • Sofern die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt ist: vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Geldstrafe, drei Monate Fahrverbot.
  • Sofern die Fahrsicherheit beeinträchtigt ist oder ein Unfall gebaut wird: je nach Schwere des Deliktes bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre.

Ab 1,1 Promille

  • Ab 1,1 Promille liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor: bis zu sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre.
Alkohol am Steuer